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Rahmenbedingungen
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeut unterliege ich gemäß § 45 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. I Nr. 49/2024 während und nach Ende der Therapie der Verschwiegenheitspflicht.
Absageregelung
Sollten Sie eine vereinbarte Stunde nicht wahrnehmen können, ist diese mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen.
Da vereinbarte Termine für Sie reserviert sind, können kurzfristige Absagen nicht berücksichtigt werden. Aufgrund dessen werden diese zum vollen Stundensatz verrechnet.
Erstgespräch
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen, sowie das Ziel der Behandlung. Gemeinsam besprechen wir die weitere Vorgehensweise. Das Therapieziel wird im Laufe der Therapie immer wieder evaluiert und kann sich verändern.

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